Schulweg - zu Fuß oder mit dem Rad: Gemeinde Laudenbach

Seitenbereiche

Auf dem Schulweg

Alle Schüler, Lehrer und Eltern sind auf dem Schulweg Verkehrsteilnehmer im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Als Hin- und Rückweg ist immer der kürzeste beziehungsweise sicherste Schulweg zu nehmen, ansonsten erlischt der Versicherungsschutz.

Auf dem Schulgelände müssen Fahrräder und Roller geschoben und am Fahrradständer abgestellt werden. An diesem ausgewiesenen Platz darf weder gespielt noch Abgestelltes beschädigt werden. Tragen Schüler Heelys, so müssen die Rollen vor dem Schulgelände entfernt werden. Inliner, etc. sind auf dem Schulgelände verboten.

Die Schüler kommen frühestens 15 Minuten vor Beginn ihres Unterrichts in das Schulhaus und dürfen sich gemäß der Klassenordnung im Klassenzimmer aufhalten. Vor der ersten (ab 07:30 Uhr) als auch vor der zweiten Unterrichtsstunde (ab 08:15 Uhr) übernimmt ein Lehrer die Aufsicht im Schulhaus.

Nach Unterrichtsende stellen die Schüler ihre Stühle hoch und räumen ihr Klassenzimmer auf. Danach verlassen sie unverzüglich das Schulhaus und das Schulgelände. Kernzeitkinder sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Der Kehrdienst sollte nicht länger als 15 Minuten die Klassenzimmer sauber machen.

Radfahrer und Rollerbenutzer fahren mit Schrittgeschwindigkeit auf dem Fußweg entlang des Parkplatzes. Auf dem Schulhof schieben sie ihre Fahrzeuge.

Hinweise für Eltern

  • Eltern, die Kinder mit dem Auto zur Schule bringen oder abholen, werden darauf hingewiesen, dass auf dem Wendehammer und vor den Fahrradständern aus Sicherheitsgründen absolutes Halteverbot besteht.
  • Der Parkplatz ist nur für PKW zugelassen, nicht für andere Fahrzeugarten.
  • Schulwegunfälle müssen unverzüglich der Schulleitung gemeldet werden.