Bescheinigungen zur Notfallbetreuung
Die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts ist auch nach den Weihnachtsferien für das baden-württembergische Kultusministerium von zentraler Bedeutung. Auch die Gemeindeverwaltung und die Sonnberg-Schule ergreifen alle Maßnahmen, den regulären Unttericht vor Ort für alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Omikron-Variante und massiv steigender Infektionszahlen ist eine vorübergehende Umstellung auf Fern- oder Hybridunterricht aber nicht mehr auszuschließen. Um auf den Fall einer Notbetreuung entsprechend vorbereitet zu sein, stehen hier verschiedene Bescheinigungen zur Vorlage in der Sonnberg-Schule zum Ausdrucken zur Verfügung.
Berechtigter Personenkreis
Nach §8 der Corona-Verordnung Schule sind Kinder von folgenden Personen berechtigt, an der Notbetreuung teilzunehmen:
- Arbeitnehmer/innen und Beamte/innen
- selbstständig oder freiberuflich Tätige
- Studierende sowie Schüler/innen
Voraussetzungen
Zur Teilnahme an der Notbetreuung berechtigt sind Kinder, wenn:
- beide Erziehungsberechtigte in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder
- ein Studium absolvieren oder
- eine Schule besuchen
...und hierdurch an der Betreuung gehindert sind.
Dies gilt auch, wenn eine Person alleinerziehend ist und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Berechtigung besteht auch, wenn bei einem der Erziehungsberechtigten die oben genannten Voraussetzungen vorliegen und der oder die weitere Erzhiebhungsberechtigte aus anderen zwingenden Gründen (z.B. wegen einer schweren Erkrankung) an der Betreuung gehindert ist.
Vordrucke
Aufnahmeantrag (PDF-Datei)
Arbeitgeberbescheinigung (PDF-Datei)
Erklärung für Selbstständige / Freie Mitarbeiter (PDF-Datei)
Erklärung für Studenten, Schüler und Auszubildende (PDF-Datei)
Bestätigung über Verhinderung (PDF-Datei)
Datenschutzeinwilligung (PDF-Datei)
Alle Informationen sowie die Voraussetzungen für die Notbetreuung finden Sie im Schreiben des Kultusministeriums. (PDF-Datei)